Allgemeine verkaufsbedingungen der Philips GmbH

1. Angebot, bestätigung und vertrag

 

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Philips GmbH ("Verkaufsbedingungen") gelten für alle Angebote der Philips GmbH ("Philips"), alle Annahmen und Auftragsbestätigungen von Kundenbestellungen durch Philips und alle Kaufverträge („Verträge“) über Lieferungen und Leistungen ("Produkte") von Philips, auch für zukünftige Geschäfte, sofern und soweit Philips nicht anderen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob Dokumente, in denen der Käufer auf seine Einkaufsbedingungen verweist, vor oder nach Dokumenten von Philips, die diese Verkaufsbedingungen enthalten oder darauf Bezug nehmen, eingereicht werden. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht für Verkäufe an den Käufer durch Philips und sind in keiner Weise verbindlich für Philips.

 

Angebote von Philips behalten ihre Gültigkeit für die Dauer des angegebenen Zeitraums. Wird kein Zeitraum genannt, bleiben Angebote für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Angebotsdatum gültig. Angebote von Philips können jedoch jederzeit vor Eingang der Annahme des Käufers widerrufen werden.

2. Preise

 

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise in allen Angeboten, Bestätigungen und Verträgen in EUR und ab Werk (jeweils gültige Fassung der INCOTERMS). "Werk" versteht sich als der Fertigungsbetrieb von Philips oder ein anderer von Philips genannter Be-trieb. Die Preise verstehen sich vor Steuern, Zöllen und allen ähnlichen - auch zukünftigen - Abgaben, die für die Produkte gelten sowie sonstigen Kosten. Steuern, Zölle und Abgaben, die Philips abzufüh-ren hat oder vereinnahmen kann, werden ggf. auf den Warenpreis aufgeschlagen und sind vom Käufer zusammen mit dem Kaufpreis zu zahlen.

3. Zahlung

 

(a) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, berechnet Philips dem Käufer die zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß der jeweils gültigen Fassung der INCOTERMS gültigen Preise. Ist nichts an-deres schriftlich vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist dreißig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum. Alle Zahlungen sind an die von Philips angegebene Adresse zu leisten. Werden Teillieferungen vorgenommen, kann jede Teillieferung gesondert berechnet werden und ist bei Fälligkeit der jeweili-gen Rechnung zu bezahlen. Skonto wird nicht gewährt, sofern Philips dem nicht schriftlich zugestimmt hat.

 

(b) Alle Lieferungen von Philips erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Käufer nach Ansicht von Philips kreditwürdig ist. Ist Philips der Ansicht, dass die wirtschaftliche Lage des Käufers die Herstel-lung bzw. die Lieferung der Produkte zu den vorstehenden Bedingungen nicht rechtfertigt, kann Philips Vorkasse oder eine Anzahlung verlangen bzw. andere Zahlungsbedingungen als Voraussetzung für die Lieferung festlegen. Philips ist in diesem Fall ferner berechtigt, Warenkredite, Lieferungen sowie alle anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder voll-ständig einzustellen.

 

(c) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist Philips berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Philips ist weiterhin berechtigt, Warenkredite, Lieferungen sowie alle anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu ver-zögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von Philips.

4. Lieferung und liefermengen

 

(a) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Lieferungen ab Werk (gemäß der jeweils gültigen Fassung der INCOTERMS). Die von Philips angegebenen bzw. bestätigten Liefertermine sind unverbindlich. Es besteht keine Haftung von Philips, noch begründet es eine Pflichtverletzung durch Philips, wenn die Lieferung zu einem früheren Zeitpunkt oder später als der angegebene Liefertermin erfolgt, solange diese innerhalb angemessener Frist geschieht. Philips wird alle wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen unternehmen, um die angegebenen bzw. bestätigten Liefertermine einzuhalten, vorausgesetzt, der Käufer stellt alle erforderlichen Informationen hinsicht-lich der Bestellung und der Lieferung rechtzeitig vor dem jeweiligen Liefertermin zur Verfügung.

 

(b) Erfolgt eine vereinbarte Lieferung nicht, hat der Käufer dies schriftlich zu mahnen und eine Na-chfrist von dreißig (30) Tagen zu setzen. Wird keine Lieferung innerhalb der dreißig (30) Tage vorge-nommen, kann der Käufer hinsichtlich der betroffenen Teile vom Vertrag zurücktreten, sofern und soweit Philips den Verzug zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund einer un-terbliebenen bzw. verspäteten Lieferung sowie Schadensersatz statt Erfüllung richten sich nach Ziffer 10.

 

(c) Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht auf den Käufer über bei Lieferung gemäß der jeweils gültigen Fassung der INCOTERMS.

 

(d) Werden die bestellten Produkte nicht angenommen, kann Philips die Produkte auf Kosten des Käufers in Konsignation geben.

 

(e) Bei einer Störung oder Beeinträchtigung der Produktion – gleich aus welchem Grund - ist Philips berechtigt, die verfügbaren Produktionskapazitäten bzw. Produkte nach ihrer Wahl auf ihre Kunden aufzuteilen, und infolge dessen gegebenenfalls weniger als die vertraglich vereinbarte Menge zu liefern, ohne dass Philips für einen daraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden kann. Philips wird den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers reduziert sich entsprechend der Minderlieferungen.

5. Höhere gewalt

 

Philips haftet nicht wegen unterbliebener Leistung oder Leistungsverzug, wenn dies,
(i) auf Betriebsstörungen zurückzuführen ist (dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) oder
(ii) durch höhere Gewalt, wie nachfolgend definiert und wie gesetzlich bestimmt, verursacht wird.

 

In Fällen der Nichtlieferung oder des Verzugs im vorstehenden Sinne ruht die Verpflichtung zur Er-bringung der betreffenden vertraglichen Leistungen, solange diese Umstände andauern, ohne dass Philips für daraus entstehenden Schaden haftet.

 

"Höhere Gewalt" umfasst alle Umstände und Vorfälle außerhalb von Philips' zumutbarer Kontrolle - gleichgültig ob sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht - infolge dessen von Philips nicht in zumutbarer Weise verlangt werden kann, ihre vertraglichen Verpflichtung-en zu erfüllen, und beinhaltet auch Fälle der höheren Gewalt und Verzug bei einem ihrer Zulieferan-ten. Wird die Leistung für länger als drei (3) aufeinander folgende Monate aufgrund von höherer Gewalt unterbrochen (oder geht Philips aufgrund einer nachvollziehbaren Einschätzung davon aus, dass eine Verzögerung von drei (3) aufeinander folgenden Monaten eintreten wird), ist Philips berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer gegenüber zu haften.

6. Eigentumsvorbehalt

 

(a) Die Produkte bleiben im Eigentum von Philips bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und Philips. Der Eigen-tumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Umtausch gelieferten Produkte.

 

(b) Im Falle einer Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Vorbehaltsware im Sinne von §§
947, 948 und 950 BGB mit anderen, Philips nicht gehörenden Sachen, steht Philips ein Miteigen-tumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwert-steuer zum Wert der übrigen verarbeiteten bzw. verbundenen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für Philips.

 

(c) Der Käufer ist widerruflich berechtigt, über die Vorbehaltsware im Rahmen seines ord-nungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Für diesen Fall tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer) – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Neben-rechten an Philips ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, Philips nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den Philips dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat.

 

(d) Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufge-nommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an Philips ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer.

 

(e) Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an Philips abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Philips zulässig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, hat der Käufer auf Verlangen von Philips die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, Philips alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zweck hat der Käufer Philips geg-ebenenfalls Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.

 

(f) Bei Vorliegen der in Ziffer 6 (e) Satz 3 genannten Umstände hat der Käufer Philips Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren und Philips eine genaue Aufstellung der Erzeugnisse zu übersenden, diese auszusondern und nach erfolgtem Rücktritt an Philips herauszugeben.

 

(g) Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderung von Philips um mehr als 20 %, wird Philips insoweit die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.

 

(h) Der Käufer hat Philips den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an Philips abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und Philips in jeder Weise bei der Intervention zu unter-stützen.

 

(i) Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Produkte ge-machten Verwendungen trägt der Käufer.

 

(j) Für den Fall, dass über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eingeleitet und der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch nicht vollständig bezahlt ist, ist Philips berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

7. Softwarerechte, dokumentation und schutzrechte

 

Philips gewährt zu den nachfolgenden Bestimmungen beim Verkauf von Warenein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und beschränktes Nutzungsrecht an den in den Waren genutzten geistigen Schutzrechten von Philips bzw. ihrer verbundenen Unternehmen („Philips‘ Schutzrechte“) sowie die Erlaubnis, die Produkte so weiterzuverkaufen, wie sie von Philips verkauft wurden.
Sofern Software bzw. Dokumentation in einem Produkt eingebettet ist oder mit von Philips an den Käufer verkauften Waren mitgeliefert wird, werden keine Eigentumsrechte hinsichtlich dieser Software bzw. Dokumentation durch den Verkauf der Warens an den Käufer übertragen. Der Käufer hat lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den in der Software bzw. Dokumentation genutzten Philips’ Schutzrechten, die Software bzw. Dokumentation in Verbindung mit und so, wie sie in den gelieferten Waren verkörpert oder mit den Waren geliefert wurde,im Lieferland zu nutzen.

 

Diese Verkaufsbedingungen sind nicht so zu verstehen, als würden sie direkt oder indirekt, aufgrund von Sitten und Gebräuchen oder in sonstiger Weise dem Käufer oder einem Dritten irgendein Recht, irgendeine Lizenz oder sonstige Befugnis unter den Philips‘ Schutzrechten erteilen, es sei denn, die Verkaufsbedigungen gewähren ausdrücklich derartige Rechte.

 

Ohne schriftliche Zustimmung durch Philips wird der Käufer (a) die in den Waren enthaltene oder durch Philips in Zusammenhang mit den Produkten zur Verfügung gestellte Software weder modifizieren, anpassen, ändern, übersetzen noch abgeleitete Werke anfertigen (b) die Software weder abtreten, verpachten, vermieten, ausleihen, übertragen, an Dritte bekannt geben noch Unterlizenzen hinsichtlich dieser Software erteilen oder sie auf andere Art und Weise zur Verfügung stellen (c) die Software nicht vermischen oder in andere Softwareprodukte einarbeiten und (d) sie nicht nachentwickeln, dekompilieren, auseinanderbauen oder versuchen, den Quellcode auf andere Art und Weise zu ermitteln. Dies gilt nicht in Fällen, in denen dies ausdrücklich durch gesetzliche Bes-timmungen gestattet wird. Der Käufer hat die Hinweise auf die Schutzrechte von Philips bzw. ihrer verbundenen Unternehmen oder Zulieferanten in jeder von Philips überlassenen Software bzw. Dokumentation unverändert zu reproduzieren. Die Lizenzbedingungen von Dritten sind gegebenen-falls anwendbar.

 

Soweit und sofern ein Dritter Inhaber der Urheberrechte in einer Software ist, sind die Lizenzbedingungen dieses Dritten für diese Software anwendbar anstelle der Verkaufsbedingungen. Philips wird den Käufer entsprechend informieren und diese Bedingungen auf Anfrage zur Verfügung stellen.

8. Sachmangelhaftung

 

(a) Philips gewährleistet, dass die Produkte (ausgenommen nicht darin enthaltener Software, nicht mit Produkten von Philips gelieferter Software oder Software, an denen Dritte Urheberrechte innehaben) unter normalen Nutzungsbedingungen und unter Einhaltung der Anweisungen in der betreffenden Bedienungsanleitung zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Fehlern hinsichtlich Materialien und Verarbeitung sind und dass sie im Wesentlichen mit den von Philips vorgegebenen Spezifikationen bzw. mit anderen, mit Philips schriftlich vereinbarten Spezifikationen übereinstimmen. Weist ein Produkt einen Fehler auf, bzw. weicht es von den Spezifikationen nicht nur unerheblich ab, ist Philips verpflichtet und berechtigt, eine kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Wahl von Philips innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Die nicht vertragsgemäßen oder mangelhaf-ten Produkte werden das Eigentum von Philips, sobald sie ersetzt oder gutgeschrieben werden. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, hat der Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung.

 

(b) Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 10.

 

(c) Mangelhafte Ware im Sinne der Gewährleistung kann an das von Philips genannte Werk jedoch nur unter Einhaltung der jeweils gültigen Rücknahmerichtlinien zurückgesandt werden. Ist eine Bean-standung berechtigt, übernimmt Philips die Frachtkosten. Der Käufer trägt die Kosten für die Rücknahme von mangelfreien und vertragsgemäßen Waren zusammen mit den entstandenen Fracht-, Prüf- und Abwicklungskosten.

 

(d) Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen haftet Philips nicht für einen Mangel, der als Folge von Umwelt- oder Spannungsprüfungen, unsachgemäßem Gebrauch, Nichtbefolgung der anwendbaren Anweisungen in der Bedienungsanleitung, Vernachlässigung, fehlerhaftem Einbau, einem Unfall oder unfachmännischer Reparatur, Änderung, Modifizierung, Lagerung, Beförderung oder Handhabung auftritt oder im Falle nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

 

(e) Die Sachmangelhaftung erstreckt sich vorbehaltlich zwingender gesetztlicher Regelungen nur auf den Kunden und nicht auf Kunden des Käufers oder sonstige Dritte. Philips übernimmt keine Gewähr für die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Marktfähigkeit, sowie dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

 

(f) Mängelansprüche und –rechte nach Ziffer 8 (a) verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, einer Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.

 

(g) Rückgriffansprüche des Käufers gegen Philips gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzliche Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.

 

(h) Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 8 geregelten Ansprüche des Käufers gegen Philips wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

9. Freistellung im falle einer schutzrechtsverletzung

 

(a) Philips wird auf eigene Kosten (i) den Käufer gegen die Klage eines Dritten verteidigen, sofern darin eine direkte Verletzung eines Patents, eines Urheberrechts, eines Warenzeichens oder eines Geschäftsgeheimnisses durch ein von Philips geliefertes Produkt im Zeitpunkt der Lieferung geltend gemacht wird, und (ii) den Käufer bezüglich Schadensersatzleistungen und sonstigen Kosten, zu denen er rechtskräftig verurteilt worden ist, schadlos halten, sofern diese unmittelbar und ausschließlich auf eine solche Verletzung zurückzuführen sind.

 

(b) Philips haftet dem Käufer gegenüber nicht nach Ziffer 9 (a)

(1) wenn Philips nicht (i) von einem Anspruch unverzüglich schriftlich benachrichtigt wird, (ii) das ausschließliche Recht zur Aufklärung, Vorbereitung, Verteidigung und Abwicklung des Falls sowie der Wahl der anwaltlichen Vertretung erhält und (iii) jegliche zumutbare Unterstützung und Mitwirkung vom Käufer bei der Aufklärung, Abwicklung, Vorbereitung und Verteidigung erhält;

(2) wenn der Anspruch nach einer Frist von einem (1) Jahr ab Zeitpunkt der Lieferung geltend gemacht wird;

(3) soweit ein Anspruch (i) darauf gründet, dass das Produkt abgeändert wurde, die Nutzung eines unveränderten Produktes aber keinen Anspruch begründet hätte oder (ii) sich aus einem Design, Spezifikation oder Anleitung des Käufers beruht.

(4) soweit der Anspruch indirekt oder direkt darauf beruht, dass eine Menge oder ein Wert von Produkten mit den gelieferten Produkten hergestellt wurde oder auf die Häufigkeit der Nutzung oder die Summe der Nutzungen; dies unabhängig davon, ob der geltend gemachte Anspruch darauf beruht, dass das gelieferte Produkt als solches oder dessen Nutzung selbst die Schutzrechte Dritter verletzt oder nur dazu beiträgt;

(5) für die nicht gestattete Nutzung oder Vertrieb des Produkts oder eine Nutzung außerhalb der Spezifikation des Produkts;

(6) soweit der Anspruch auf der Produktion des Käufers, der Nutzung, Verkauf, Angbeot, Import oder anderer Handlungen oder Werbungen zurückzuführen ist, die nach der Mitteilung von Philips erfolgten, dass der Käufer die weitere Nutzung einstellen soll; eine deratige Mitteilung erfolgt nur, wenn Philips der Meinung ist oder es für wahrscheinlich hält, dass das Produkt Gegenstand eines solchen Verletzungsanspruchs wird;

(7) soweit der Anspruch im Zusammenhang mit einem Prototypen, einer Open Software Source oder mit einer Software steht, die vom Käufer oder einem von ihm vorgeschriebenen Dritten Philips oder einem mit Philips verbundenen Unternehmen gestellt wird;

(8) soweit der Anspruch sich daraus ergibt, dass eine (behauptete) Verletzung geistige Schutzrechte

Dritter vorliegt, die sich aus einem Standardisierungs-Set einer Standards festlegenden Institution oder einem Standard, der jedenfalls zwischen mindestens zwei Unternehmen vereinbart wurde, ergeben;

(9) soweit es um die Verletzung von geistigen Schutzrechten geht, die die Herstellung, das Testen oder die Anwednung einer Baugruppe, Verbindung, Kombination, Methode oder Verfahren betreffen, bei der das Produkt eingesetzt wurde;

(10) für Verletzungen von geistigen Schutzrechten Dritter, über die Philips oder ein mit Philips verbundenes Unternehmen den Käufer vorher informiert hat oder bezüglich derer Philips veröffentlicht hat (in einem Datenblatt, oder einer sonstigen Spezifikation des Produktes), dass es einer zusätzlichen Lizenz bedarf. Der Käufer wird Philips und die mit ihr verbundenen Unternehmen hinsichtlich aller in Ziffer 8 (b) genannten Ansprüche freistellen und alle Schäden oder Kosten ersetzen, die im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen entstehen. Der Käufer wird insbesondere Philips und ihre verbundenen Unternehmen die Rechtsverfolgungskosten erstatten, vorausgesetzt Philips teilt dem Käufer derartige Verfahren oder Klagen unverzüglich schriftlich mit.

 

(c) Wird ein Produkt Gegenstand eines Verletzungsverfahrens, wie vorstehend unter Ziffer 9 (a) beschrieben, oder ist ein solches Verfahren nach Meinung von Philips wahrscheinlich, oder wird ein Anspruch aus Verletzung von Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit den Produkten durch Dritte geltend gemacht, kann Philips nach eigener Wahl (i) dem Käufer das Recht zur Weiternutzung bzw. zum Verkauf des Produkts beschaffen, (ii) eine Ersatzlieferung oder (iii) eine Nachbesserung vornehmen, so dass keine Schutzrechte mehr verletzt. Schlägt eine der vorstehend aufgeführten Nacherfüllungen fehl, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären oder den Kaufpreis entsprechend mindern.

 

(d) Ansprüche und Rechte gemäß Ziffer 9 verjähren entsprechend Ziffer 8 (f).

 

(e) Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 10. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung von Philips gegenüber dem Käufer. Weitergehende Ansprüche des Käufers hin-sichtlich einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Schutzrechten oder anderen Eigen-tumsrechten als in Ziffer 9 genannt bestehen nicht.

10. Haftungsbeschränkung

 

(a) Ansprüche auf Schadensersatz, Entschädigung und/oder Aufwendungsersatz ("Schadensersatzansprüche") des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aufgrund einer Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, einer Gewährleistung oder Garantie, Verzug, unerlaubter Handlung und/oder einer sonstigen Pflichtverletzung in Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausgeschlossen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz im Falle einer aus-gebliebenen oder verzögerten Lieferung, auch wenn eine Nachfrist gesetzt wurde und diese fruchtlos abgelaufen ist.

 

(b) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Philips zwingend haftet wie nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung aufgrund einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht als Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Käufers.

 

(c) Sofern der Käufer nach Ziffer 10 einen Schadensersatzanspruch hat, verjährt dieser nach den Bestimmungen von Ziffer 8 (f), außer in Fällen der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Wird ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem Produkt-haftungsgesetz geltend gemacht, so gilt die gesetzliche Verjährung.

11. Vertraulichkeit

 

Dem Käufer ist bewusst, dass alle ihm von Philips bzw. ihren verbundenen Unternehmen überlassenen technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Daten vertrauliche Informa-tionen von Philips bzw. ihren verbundenen Unternehmen darstellen. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben und darf sie ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und gemäß dem nach diesen Bedingungen vorgesehenen Erwerb verwenden.

12. Ausfuhr- und einfuhrbeschränkungen

 

Bestimmte Handlungen von Philips fallen unter Ausfuhrkontrollvorschriften und - gesetze, insbesondere solche der UN, der EU und der USA ("Exportkontrollvorschriften"), welche die Ausfuhr oder die Verbreitung bestimmer Produkte oder Technologien in bestimmte Länder verbieten. Jegliche Verpflichtung von Philips zum Export, Re-Export oder Transfer von Produkten sowie technische Unterstützung, Training, Investition, finanzielle Unterstützung, Finanzierung oder Broking ist vorbehaltlich derartiger Exportkontrollvorschriften. Gegebenenfalls werden solche Exportkontrollvorschriften die Lizenzerteilung und Lieferung von Produkten und Technologien durch Personen bedingen, die der Gerichtsbarkeit der für Exportkontrollvorschriften zuständigen Behörden unterliegen.
Ist eine gesetzliche Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung von einer Regierung und/oder einer staatlichen Behörde Voraussetzung für die Lieferung, Leistungserbringungn oder Dokumentation oder sind sieanderweitig beschränkt oder verboten aufgrund von gesetzlichen Einfuhr – oder Ausfuhrregelungen, ist Philips berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen und den Anspruch des Käufers auf die Leistungenso lange auszusetzen und zurückzuhalten, bis die Genehmigung erteilt oder die Beschränkung bzw. das Verbot aufgehoben ist. Philips ist in diesem Fall auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. zurückzutreten, ohne deswegen dem Käufer oder Endkunden gegenüber zu haften.
Der Käufer gewährleistet, dass er alle Einschränkungen der Exportkontrollvorschriften oder Auflagen in Genehmigungen in Bezug auf den Export, den Re-Export und den Transfer beachten wird. Der Käufer hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass kein Kunde, Käufer oder Endnutzer gegen Exportkontrollvorschriften verstößt. Der Käufer wird Philips von jeglichen direkten, indirekten Schäden, Verlusten und Kosten (inklusive Rechtsverfolgungskosten) und Geldstrafen sowie -bußen und jeglicher sonstigen Haftung freistellen, die aus einem Verstoß des Käufers oder seiner Kunden mit dieser Ziffer 12 entstehen. Der Käufer erkennt an, dass die Verpflichtungen aus diesem Vertrag über eine Beendigung vertraglicher Abreden, unter denen Produkte, Software oder Technologien geliefert werden, hinaus gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und sonstigen vertraglichen Abreden geht dieser Vertrag vor.

13. Anti-korruption

 

Der Käufer wird – auch zukünftig - das nationale Recht zur Prävention von Korruption sowie Vorschriften, mit der die OECD Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (insbesondere den US Foreign Corrupt Practices Act) umgesetzt wird, einhalten. Allgemein ist es verboten, jemanden zu bestechen oder ein Bestechungsgeld an einen Amtsträger dafür zu leisten, ein Geschäft zu bekommen oder aufrechtzuerhalten, es einer Person zukommen zu lassen oder einen Vorteil zu sichern.

 

Ein Verstoß des Käufers gegen Ziffer 13 berechtigt Philips und ihre verbundenen Unternehmen zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, ohne dass Philips oder ihre verbundenen Unternehmen dafür haftbar gemacht werden können. Im Falle einer solchen Kündigung (i) ist Philips von jeglicher Leistungspflicht befreit, (ii) der Käufer verpflichtet, Philips für alle Schäden, Ansprüche, Geldstrafen oder Bußgelder sowie sonstige Verluste zu entschädigen (inklusive Rechtsverfolgungskosten), die im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Ziffer 13 stehen, und (iii) bleiben sonstige Rechte und Ansprüche von Philips nach dem Gesetz unberührt. Die Bestimmungen dieser Ziffer 13 gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus.

 

Philips wird Geschäfte nur mit solchen Personen machen, die Recht und Gesetz sowie ethische Standards einhalten. Sollte Philips Informationen erhalten, die auf das Gegenteil schließen lassen, wird Philips den Käufer hierüber informieren. Der Käufer wird mit Philips zusammenarbeiten und Informationen bereitstellen, die erforderlich sind, damit Philips entscheiden kann, ob es ihre Geschätzsbeziehung mit dem Käufer aufrecht erhält. Solche Informationen betreffen insbesondere Geschäftsbücher und sonstige Unterlagen.

14. Datenschutz / schufa

 

Personenbezogene Daten des Käufers werden unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts behandelt. Philips ist die verantwortliche Stelle. Philips oder ein von Philips beauftragtes Unternehmen wird personenbezogene Daten, insbesondere Adress- und Bestelldaten, zum Zwecke der Geschäftsabwicklung speichern und verarbeiten. Es werden nur solche Daten gespeichert und verarbeitet, die zur Verfolgung des Zwecks erforderlich sind. Der Käufer willigt ein, dass Philips seine Daten, die er Philips im Rahmen der Geschäftsanbahnung und -abwicklung zur Ver-fügung gestellt hat, an die SCHUFA Holding AG (Postfach 5640 Hannover) und andere Wirtschaftsauskunfteien weiterleitet, um eine Bonitäts- und Kreditprüfung durchzuführen. Die Einwil-ligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Philips kann der SCHUFA Informatio-nen und Daten mitteilen, die nicht vertragsgemäßes Verhalten des Käufers in der Geschäftsbeziehung betreffen. Eine solche Mitteilung erfolgt nur, wenn dies nach Abwägung aller betroffenen, schutz-würdigen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt Daten zur Bonitäts- und Kreditprüfung innerhalb der EU. Der Käufer kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn be-treffenden gespeicherten Daten erhalten.

15. Abtretung und aufrechnung

 

Ohne schriftliche Zustimmung durch Philips darf der Käufer keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abtreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, zu mindern oder gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegen fällige Zahlungen aufzurechnen, die er an Philips oder ihre verbundenen Unternehmen für die Lieferung der Produkte zu leisten hat. Der Käufer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Zahlungen zu leisten, auch wenn er die Aufrechnung durch den Käufer selbst oder im Namen des Käufers geltend macht. Der Käufer ist jedoch berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

16. Rechtswahl und gerichtsstand

 

Alle Angebote, Bestätigungen und Verträge unterliegen deutschem Recht. Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem Vertrag zunächst durch Gespräche und Verhandlungen gütlich beizulegen. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich von den Hamburger Gerichten in Deutschland entschieden, mit der Maßgabe, dass Philips auch berechtigt ist, den Käufer vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Das UN-Kaufrechtsübereinkommen gilt nicht. Das Recht von Philips bzw. des Käufers auf Unterlassung zu klagen und Rechtschutz durch gerichtliche Verfügungen zu ersuchen oder Maßnahmen zu er-greifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen, wird davon nicht berührt.

17. Vertragsverletzungen und kündigung

 

Unbeschadet anderer vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche kann Philips den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen oder davon zurücktreten, ohne gegenüber dem Käufer zu haften, wenn:
(a) der Käufer eine vertragliche Verpflichtung verletzt;
(b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder ein Sanierungs-, Liquidi-erungs- oder Auflösungsverfahren eingeleitet wird. Dies gilt sowohl im Falle eines durch den Käufer selbst eingeleiteten und freiwilligen Verfahrens als auch im Falle eines Zwangsverfahrens und auch wenn ein Insolvenz- oder Zwangsverwalter bestellt oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger des Käufers vorgenommen wird;
(c ) es eine Änderung der Eigentums- oder Kontrollverhältnisse beim Käufer gibt.

 

Beim Eintreten vorgenannter Umstände sind alle nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen sofort fällig.
Bei Kündigung, Rücktritt oder Ablauf eines Vertrags bleiben die Bestimmungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über die Dauer des Vertrags hinaus gelten sollen, weiterhin wirksam.

18. Sonstiges

 

(a) Ist eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, eines Gesetzes oder einer staatlichen Verfügung, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wird eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen rechtskräftig für unwirksam oder undurchsetzbar erklärt, entfällt sie als Teil dieser Verkaufsbedingungen. Die übri-gen Bestimmungen bleiben jedoch voll wirksam. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die den ursprünglichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

(b) Wird ein Anspruch nicht oder verspätet geltend gemacht, so gilt dies nicht als Verzicht auf diesen Anspruch. Wird ein Anspruch einmal oder nur teilweise geltend gemacht, wird die weitere Geltendmachung des Anspruchs oder eines anderen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruchs nicht dadurch ausge schlossen.

 

Dezember 2013

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