Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Philips AG Personal Health

 

 

1. Anwendung

 

Die Rechtsverhältnisse zwischen Philips AG Personal Health ("PHILIPS") und dem Kunden unterstehen vollumfänglich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden sind gegenüber PHILIPS nur anwendbar, wenn sie von PHILIPS ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden sind.

2. Vertraulichkeit

 

Alle Konditionen von PHILIPS sind vertraulicher Natur. Sie dürfen keinesfalls Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Auf Verlangen von PHILIPS sind bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen sämtliche übergebenen Unterlagen sowie allfällige Kopien davon vollumfänglich zurückzugeben. Allfällige Verletzungen dieser Diskretions- und Rückgabepflichten berechtigen PHILIPS zu Schadenersatz und sofortigem Vertragsrücktritt.

3. Bestellungen

 

Offerten von PHILIPS, die keine Gültigkeitsdauer enthalten, sind unverbindlich. 

Änderungen des Designs oder der Spezifikationen der Produkte durch PHILIPS bleiben jederzeit vorbehalten, solange deren Leistung nicht beeinträchtigt wird. Soweit Produkte nicht mehr lieferbar sind, ist PHILIPS dafür in keiner Weise verantwortlich und kann ein gleichwertiges Ersatzprodukt zu einem vergleichbaren Preis liefern. 

Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, zahlungsunfähig wird oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren hängig ist, kann PHILIPS noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen zurückhalten, unter voller Aufrechterhaltung der Zahlungspflicht des Kunden.

4. Preise

 

Die Preise von PHILIPS verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer und andere Abgaben.

5. Zahlungsbedingungen und -fristen

 

Die Rechnungen von PHILIPS sind rein netto mit Valuta am 30. Tag ab Fakturadatum durch Überweisung auf das von PHILIPS bezeichnete Bank- oder Postkonto spesenfrei zu begleichen. Forderungen von PHILIPS können vom Kunden nicht mit Forderungen gegen PHILIPS verrechnet werden.

6. Zahlungsverzug

 

Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Weiteres in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%. Ausserdem hat PHILIPS (auch bei Teilverzug) das Recht, ohne Ansetzung einer Nachfrist und ohne dass dies unverzüglich erklärt werden muss, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erfolgte Lieferungen und Leistungen zurückzufordern sowie Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens zu verlangen. Insbesondere gehen sämtliche Rechtsverfolgungskosten und sonstige Inkassospesen zu Lasten des Kunden.

7. Lieferfristen

 

PHILIPS ist bestrebt, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. PHILIPS kann dafür jedoch keine verbindlichen Zusicherungen abgeben. Teillieferungen sind zulässig. Ansprüche gegen PHILIPS auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

8. Rechte an Software und Dokumentation

 

Sofern Software und/oder Dokumentation in einem Produkt eingebettet ist oder mit dem Produkt mitgeliefert wird, verbleiben sämtliche Eigentums- und sonstigen Schutzrechte daran alleine bei PHILIPS bzw. den Zulieferern von PHILIPS. Der Kunde erhält lediglich das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und beschränkte Recht, die Software bzw. Dokumentation in Verbindung mit den gelieferten Produkten und so, wie sie in den gelieferten Produkten verkörpert oder mit den Produkten geliefert wurde, zu nutzen sowie die Erlaubnis, das Produkt so weiterzuverkaufen, wie es von PHILIPS verkauft wurde. 

Der Kunde hat die Hinweise auf das geistige Eigentum von PHILIPS bzw. Zulieferer von PHILIPS bei jeder von PHILIPS überlassenen Software bzw. Dokumentation unverändert zu übernehmen. Ohne schriftliche Zustimmung durch PHILIPS darf der Kunde (a) die Software bzw. Dokumentation weder modifizieren, anpassen, ändern, übersetzen noch abgeleitete Werke anfertigen, (b) die Software weder anbieten, veräussern, vermieten, ausleihen, abtreten, an Dritte bekannt geben noch Unterlizenzen erteilen, (c) die Software nicht vermischen oder in andere Softwareprodukte einarbeiten und (d) sie nicht nachentwickeln, dekompilieren, auseinanderbauen oder versuchen, den Quellcode auf andere Art und Weise zu ermitteln. 

Die Lizenzbedingungen von Dritten sind gegebenenfalls anwendbar.

9. Garantie (Gewährleistung)

 

PHILIPS garantiert dem Kunden, dass defekte Produkte oder Bestandteile ohne Arbeits- und Materialkosten repariert werden. PHILIPS behält sich vor, anstelle einer Reparatur, das defekte Produkt zu ersetzen oder dessen Sachwert zu vergüten. Diese Garantie wird während der für das betreffende Produkt auf der Packungsbeilage oder auf der Website von PHILIPS (www.philips.com) vorgesehenen Garantiefrist gewährt. Die Garantiefrist läuft ab dem Datum des Verkaufs an den Konsumenten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. 

Die Garantie erstreckt sich auf alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Garantie wird nicht gewährt, wenn die Modell- oder Produktionsnummer am Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder auf andere Art unleserlich gemacht wurde oder wenn Reparaturen, Adaptierungen oder Modifikationen am Produkt von Personen oder Gesellschaften ohne entsprechende Befugnis vorgenommen wurden, oder Schäden durch äussere Einflüsse (Blitz, Wasser, Feuer u.ä.) oder unsachgemässe Behandlung entstanden sind. 

Wenn eine Modifikation oder Adaptierung am Produkt vorgenommen wurde, um einen Einsatz zu ermöglichen, für den dieses in seiner ursprünglichen Spezifizierung nicht vorgesehen war (z.B. Anpassungen an eine andere Empfangs- oder Anschlussnorm), wird das Produkt nicht als defekt angesehen. 

Durch die Inanspruchnahme der Garantie wird die Garantiefrist weder verlängert noch wird eine neue Garantiefrist für das betreffende Produkt in Lauf gesetzt.

10. Schadenersatz

 

PHILIPS ist unter keinen Umständen verpflichtet, Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden, wie beispielsweise für entgangenen Gewinn oder Umsatzeinbussen, zu leisten. Jede Haftung von PHILIPS ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden, die entstehen (a) aus mangelhafter Inbetriebnahme oder mangelhaftem Unterhalt durch den Kunden, (b) durch Software, Schnittstellen und Zubehör, welche nicht von PHILIPS stammen, (c) durch unsachgemässen Gebrauch, (d) durch Transport, (e) durch externe Beeinträchtigungen aller Art oder (f) durch Viren oder ähnliche Störungen. Für Änderungen oder Reparaturen, die nicht durch von PHILIPS bezeichnete Fachleute vorgenommen wurden, wird ebenfalls jede Haftung ausgeschlossen. Die Haftung von PHILIPS für Hilfspersonen ist generell wegbedungen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

11. Reklamationen (Mängelrügen)

 

Bei erkennbaren, unter die Garantie fallenden Mängeln hat der Kunde PHILIPS spätestens innert zehn Tagen seit dem Zeitpunkt der Ablieferung schriftlich Anzeige zu erstatten. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, muss die Anzeige spätestens innert zehn Tagen nach deren Entdeckung erfolgen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt das Produkt als genehmigt, unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen und Schadenersatz.

12. Betragsmässige Begrenzung von Ansprüchen

 

Sofern eine Gewährleistungspflicht oder Haftung von PHILIPS besteht, ist jeder Anspruch gegenüber PHILIPS, unabhängig von seinem Entstehungsgrund, betragsmässig auf maximal den Kaufpreis für das betreffende Produkt beschränkt.

13. Immaterialgüterrechte

 

Macht eine Drittperson gegenüber dem Kunden Ansprüche aus einer angeblichen Verletzung von Immaterialgüterrechten durch Produkte von PHILIPS geltend, ist der Kunde verpflichtet, PHILIPS darüber umgehend schriftlich zu informieren. PHILIPS ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Führung des Rechtsstreites zu übernehmen. 

PHILIPS erwachsen gegenüber dem Kunden keinerlei Verpflichtungen aus derartigen Ansprüchen, soweit diese durch den Kunden verursacht worden sind, insbesondere weil PHILIPS sich an dessen Vorgaben gehalten hat oder weil die Produkte durch den Kunden abgeändert oder unsachgemäss gebraucht worden sind. Der Kunde hat PHILIPS diesfalls alle aus einer derartigen Rechtsverletzung entstehenden Kosten, insbesondere Anwaltskosten, zu erstatten. 

Bei einer Immaterialgüterrechtsverletzung durch PHILIPS kann PHILIPS nach eigener Wahl das verletzte Recht erwerben, das Produkt ersetzen beziehungsweise abändern oder dem Kunden gegen Rückgabe des Produkts einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. 

Weitere Pflichten von PHILIPS und weitere Rechte des Kunden im Falle von Immaterialgüterrechtsverletzungen bestehen unter Vorbehalt von Ziff. 14 nicht.

14. Drittansprüche

 

Werden von Dritten Ansprüche gegenüber PHILIPS geltend gemacht, die verschuldensunabhängig auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind, hält der Kunde PHILIPS im vollen Umfang schadlos und stellt PHILIPS ohne Einschränkung frei von allen Ansprüchen, Verpflichtungen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Gebühren aller Art. Diese Freistellungspflicht erlischt nicht mit der Erfüllung des Vertrages oder der Beendigung des Vertrages aus anderen Gründen.

15. Sorgfaltspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet, dem Konsumenten das Produkt in der PHILIPS-Original¬verpackung, unter Beilage der Originalgebrauchsanweisung von PHILIPS zu veräussern. Stellt der Kunde fest, dass ein Konsument ein PHILIPS-Produkt verwendet, dessen Zustand die Gefahr von Personen- oder Sachschäden birgt, so weist er ihn ausdrücklich darauf hin und informiert PHILIPS umgehend schriftlich.

16. Eigentumsvorbehalt

 

Bei allen verkauften Produkten behält sich PHILIPS bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und ist jederzeit berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.

17. Datenschutz

 

PHILIPS beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und weiterer einschlägiger Rechtsnormen. Im Rahmen der Bestell- oder Garantieabwicklung verwendete Konsumentendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke oder zur Qualitätskontrolle genutzt.

18. Bestechungsverbot

 

Der Kunde verpflichtet sich, die nationalen Gesetzesbestimmungen zur Verhinderung von Bestechung und Korruption einzuhalten. Weiter verpflichtet er sich, die Gesetzesbestimmungen anderer Länder einzuhalten, welche die Verhinderung von Bestechung und Korruption zum Gegenstand haben, insbesondere den United States Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). 

Der Kunde bestätigt, dass er weder direkt noch indirekt einem Amtsträger, einer Regierung, einer politischen Partei, einem Mitglied einer politischen Partei oder einem Funktionär, einem Bewerber für ein politisches Amt oder einem Funktionär einer internationalen Organisation werthaltige Vorteile, Geldzahlungen, Geschenke oder Sachen angeboten, geleistet, übergeben, versprochen oder zu seinen Gunsten autorisiert hat und dies auch zukünftig nicht tun wird. Als Amtsträger gilt jeder Beamte oder öffentlich-rechtliche Angestellte oder wer dazu bestellt ist, bei einer Behörde, einer internationalen Organisation oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. 

Im Falle einer Verletzung der Bestimmungen dieser Ziffer ist PHILIPS zur sofortigen Kündigung der Geschäftsbeziehungen berechtigt, ohne dass dem Kunden eine Entschädigung zusteht.

19. Abtretungsverbot

 

Dem Kunden ist es untersagt, Ansprüche aus den Rechtsverhältnissen mit PHILIPS ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von PHILIPS an Dritte abzutreten oder sonst wie zu übertragen.

20. Änderungen

 

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich oder mit schriftlicher Bestätigung von PHILIPS erfolgen. Kommunikation via E-Mail wird für die Zwecke dieser Bestimmung der schriftlichen Kommunikation gleich gestellt. 

PHILIPS kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, wobei sich PHILIPS vorbehält, die geänderten Bestimmungen auch auf bestehende Rechtsverhältnisse anwendbar zu erklären.

21. Salvatorische Klausel

 

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des individuellen Vertrages zwischen den Parteien treffen die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung.

22 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Die Rechtsverhältnisse zwischen PHILIPS und dem Kunden unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 

August 2016

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