1. Allgemeines
2. Angebote, Preise, Rechnungslegung und Zahlung
3. Eigentumsvorbehalt
4. Miete und Inzahlungnahme
5. Lieferung
6. Installation
7. Übernahme
8. Mängelrüge und Rücksendung
9. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
10. Beschränkung der Haftung
11. Verletzung geistigen Eigentums
12. Verwendung und Exklusivität von Produktdokumenten
13. Exportkontrolle und Wiederverkauf
14. Softwarebedingungen
15. Vertraulichkeit
16. Compliance und Datenschutz
17. Höhere Gewalt
18. Sonstiges
19. Besondere Produktbedingungen
1.2 Der auf dem Angebot angegebene Kaufpreis versteht sich zuzüglich aller Steuern. Die jeweils gültigen Steuern werden gesondert in Rechnung gestellt.
1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Softwarebedingungen gelten für die Angebote der darin genannten Philips Gesellschaft über den Vertrieb von Produkten (Geräte, Service und Software).
2.2 Die Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Aufträge unterliegen der laufenden Kreditprüfung und Genehmigung durch Philips. Philips behält sich das Recht vor, die auf Grundlage eines Vertrages zu zahlenden Preise für Produkte der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, VPI (Statistik Austria- Bundesanstalt Statistik Österreich) anzupassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich der Index zum Zeitpunkt der Lieferung im Vergleich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages erhöht. Eine Preisermäßigung ist auf Verlangen des Kunden vorzunehmen, wenn sich der Index in diesem Zeitraum abgesenkt hat. Basis für die Preisanpassung ist die Veränderung in Prozenten. Eine Anpassung erfolgt nur für solche Lieferungen, die mehr als 6 Monate nach Abschluss des Vertrages erfolgen.
2.1 Angebote von Philips haben die im Angebot angegebene Gültigkeitsdauer, erfolgen aber ausdrücklich freibleibend. Sie können von Philips jeder Zeit verändert oder zurückgezogen werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Philips zustande. Jede abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung von Philips. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden in seinen Aufträgen oder anderweitig zugrunde gelegt werden nicht Vertragsinhalt.
2.3 Soweit nicht bereits im Angebot eine Anpassung der Preise für die Laufzeit eines Vertrages festgelegt ist, behält sich Philips das Recht vor, die Kundenlistenpreise und Nettopreise/Gebühren während der Laufzeit eines Vertrages gemäß der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, VPI (Statistik Austria- Bundesanstalt Statistik Österreich) anzupassen. Basis für die Preisanpassung ist die Veränderung in Prozenten. Philips muss dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen, bevor eine Anpassung der Preise vorgenommen wird; eine solche Anpassung gilt nicht rückwirkend und kann nicht vor dem ersten Vertragsjahr beginnen.
2.4 Sofern im Angebot oder an anderer Stelle nichts anderes vereinbart ist, stellt Philips dem Kunden Produkte und/oder Verbrauchsmaterialien wie folgt in Rechnung:
2.4.1 In Bezug auf Produkte:
i) 25% Anzahlung ist nach Eingang der Bestellung des Kunden zur Rechnungsstellung fällig;
ii) 80 % des Kaufpreises werden bei Lieferung der Produkte am Standort des Kunden oder im Lager in Rechnung gestellt, vorbehaltlich Ziffer 5.3 der AVB;
iii) 100 % des Kaufpreises werden nach Abschluss der Installation oder unterschriebenem Übergabeprotokoll zur Rechnungsstellung fällig.
2.4.2 In Bezug auf Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen:
i) 80 % des Kaufpreises werden mit Zugang der Bestellung des Kunden zur Rechnungsstellung fällig;
ii) 100 % des Kaufpreises sind vorbehaltlich Ziffer 5.3 der AVB bei Lieferung der Verbrauchsmaterialien beim Kunden oder im Lager von Philips zur Rechnungsstellung fällig.
2.5 Die Zahlung aller Rechnungen ist 30 Tage nach Rechnungsdatum netto fällig.
2.6 Ist gemäß diesen AVB ein anderer Betrag an Philips zu zahlen, so kann Philips diesen Betrag bei Fälligkeit in Rechnung stellen.
2.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten oder eine Pflicht aus dem Vertrag verletzen, kann Philips ein Leistungsverweigerungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder aufrechnen; weitere Rechte bleiben vorbehalten; die Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde.
2.8 Der Kunde hat kein Recht, seinen Auftrag zu widerrufen, es sei denn, zwingendes Recht gestattet ihm dies. In diesem Fall hat der Kunde alle Kosten zu ersetzen, die bis zum Widerruf entstanden sind. In allen anderen Fällen bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.
2.9 Philips ist berechtigt, das Design oder die Spezifikationen der Produkte jederzeit zu ändern, vorausgesetzt, dass diese Änderung die Leistung der Produkte nicht beeinträchtigt.
Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Philips bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
4.2 Für den Fall, dass der Kunde Geräte in Zahlung gibt ("Inzahlungnahme"), muss der Kunde die folgenden Bedingungen erfüllen: 4.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, ab dem Datum des Angebots und zu dem Zeitpunkt, zu dem Philips das Gerät als Inzahlungnahme am Standort des Kunden in Besitz nimmt, daran uneingeschränktes und unbelastetes Eigentum zu haben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, ist er nicht berechtigt, eine Gutschrift für die Inzahlungnahme zu behalten. Gutgeschriebene Beträge muss er nach Erhalt einer Rechnung unverzüglich zurückerstatten. 4.2.3 Für den Fall, dass Philips ein Gerät als Inzahlungnahme mit einer anderen Konfiguration (einschließlich Softwareversion) oder Modellnummer als im Angebot von Philips beschrieben erhalten, kann Philips den Wert der Inzahlungnahme anpassen und die Rechnung entsprechend überarbeiten. Der Kunde wird die überarbeitete Rechnung unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. 4.2.4 Der Kunde verpflichtet sich, (i) alle Komponenten, die möglicherweise infiziert sind, und alle biologischen Flüssigkeiten aus oder am Gerät zu reinigen und es zu desinfizieren; (ii) alle Kühlleitungen zu entleeren und alle zugehörigen Rohrleitungen zu verschließen und (iii) alle personenbezogenen Daten darauf zu löschen. Der Kunde wird Philips alle Kosten erstatten, die Philips durch die Verletzung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag entstehen.
4.1 Wenn der Kunde den Kauf von Produkten in eine Miete umwandeln möchte, muss er innerhalb von neunzig (90) Tagen vor der Lieferung der Produkte alle relevanten Mietunterlagen zur Überprüfung und Genehmigung durch Philips vorlegen.
4.2.2. Der im Angebot von Philips angegebene Wert für die Inzahlungnahme setzt voraus, dass der Kunde das Gerät als Inzahlungnahme spätestens an dem Tag zur Verfügung stellt, an dem Philips das im Angebot aufgeführte neue Produkt für den ersten Patienteneinsatz bereitstellt. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko einer etwaigen Minderung des Wertes, die sich aus einer Verzögerung der fristgemäßen Übergabe des in Zahlung gegebenen Gerätes durch den Kunden ergeben. Der Kunde begleicht unverzüglich die geänderte Rechnung.
5.2 Philips wird sich in angemessener Weise bemühen, die angegebenen oder bestätigten Liefertermine einzuhalten. Die bloße Nichteinhaltung des Liefertermins berechtigt nicht zum Rücktritt. Philips haftet auch nicht für Strafen, Verluste oder Kosten aufgrund von Lieferverzögerungen, es sei denn, eine Haftung besteht nach Ziffer 10. 5.3 Verursacht der Kunde die Verzögerung bei einem Liefer-, Montage- oder Übernahmetermin, gehen alle angemessenen Kosten (insbesondere Ersatz der Mehraufwendungen), die Philips entstehen, zu Lasten des Kunden. Beträgt die Verzögerung mehr als vierzehn (14) Tage, hat der Kunde den Kaufpreis für die Produkte unverzüglich zu zahlen.
5.1 Philips liefert die Produkte gemäß den im Angebot angegebenen Incoterms. Werden mit einem Kunden andere Lieferbedingungen vereinbart, so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten.
5.4 Philips ist berechtigt, vom Kunden auch nach Vertragsschluss eine Finanzierungsbestätigung eines von Philips akzeptieren Finanz-dienstleisters zu verlangen. Sollte der Kunde die geforderte Finanzierungsbestätigung nicht mindestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin vorlegen, ist Philips berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, ohne dafür zu haften.
6.3 Wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht eingehalten wird, kann Philips die Installation und die anschließenden Tests unterbrechen, und die Parteien verlängern die Frist für die Fertigstellung der Installation. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Philips haftet nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der verzögerten Installation entstehen. 6.4 Philips übernimmt keine Haftung für die Eignung oder Angemessenheit der Räumlichkeiten oder der dort verfügbaren Versorgungseinrichtungen für die Installation oder Lagerung der Produkte.
6.1 Sofern Philips die Installation der Produkte übernommen hat, wird der Kunde auf seine Kosten und Risiko dafür sorgen, dass (a) ausreichende und abschließbare Lagerungsmöglichkeiten für die Produkte am Installationsstandort zur Verfügung stehen; während der Lagerung beschädigte oder abhanden gekommene Teile hat der Kunde zu reparieren oder zu ersetzen; (b) Philips und seine Unterauftragnehmer rechtzeitig und ungehindert Zugang zum Installationsort haben, um mit den Montagearbeiten zum vorgesehenen Termin beginnen zu können; (c) alle Vorbereitungsarbeiten seitens des Kunden rechtzeitig abgeschlossen sind und die Räumlichkeiten gemäß den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Philips‘ Vorgaben zur Installation so rechtzeitig hergerichtet sind, dass die Produkte sicher, sach- und fachgerecht installiert werden können; (d) Gefahrstoffe am Installationsstandort vor der Installation ordnungsgemäß entfernt und entsorgt werden; (e) die gegebenenfalls rechtzeitige Beibringung aller erforderlichen Visa, Einreise-, Ausreise-, Aufenthalts-, Arbeits- oder sonstigen Genehmigungen und Lizenzen für Personal von Philips und das seiner Unterauftragnehmer sowie für die Ein- und Ausfuhr von Werkzeugen, Ausrüstungen, Produkten und Materialien, die für die Installationsarbeiten und die anschließenden Tests erforderlich sind, erfolgt; und (f) der Transport der Produkte vom Eingang des Kundengeländes zum Installationsort unterstützt wird. Der Kunde ist auf seine Kosten für das Aufstellen, die Entfernung von Trennwänden oder anderen Hindernissen sowie für Wiederherstellungsarbeiten verantwortlich.
6.2 Für Produkte, die mit einem Computernetzwerk verbunden sind, ist der Kunde für die Netzwerksicherheit verantwortlich, insbesondere auf die Verwendung von sicheren administrativen Passwörtern, die Installation der neuesten Sicherheitsupdates von Betriebssoftware und Webbrowsern, den Betrieb einer Kunden-Firewall und die Aufrechterhaltung aktueller Treiber, Anti-Virus- und Anti-Spyware-Software.
7.3 Im Falle einer Ablehnung der Produkte wird der Kunde Philips innerhalb von zehn (10) Tagen nach Abschluss der Abnahmeprüfungen die Mängel schriftlich mitteilen. Berechtigt gerügte Mängel werden innerhalb angemessener Zeit behoben und die betreffenden Schritte der Abnahmeprüfung wiederholt. 7.4 Wenn Philips nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Abschluss der Abnahmeprüfung die unterzeichnete Übernahmebescheinigung oder eine begründete Ablehnung erhält, gilt das Produkt als vom Kunden als vertragsgemäß abgenommen. 7.5 Eine Produkt gilt auch dann als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Kunde es im Patientenbetrieb einsetzt. 7.6 Der Kunde darf die Abnahme wegen nur unerheblicher Mängel nicht verweigern. Sollten bei der Abnahme Mängel bestehen, die die Funktion der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen, so wird dies auf der Übernahmebescheinigung protokolliert. Philips wird diese Mängel in angemessener Frist beseitigen.
7.1 Philips teilt dem Kunden die Fertigstellung der Aufstellung mit, damit der Kunde an der Abnahmeprüfung teilnehmen und durch Unterzeichnung einer Übernahmebescheinigung die Übernahme der Produkte und die Einhaltung der vereinbarten Spezifikationen bestätigen kann.
7.2 Bei Abwesenheit des Kunden beginnt Philips mit den Prüfungen gemäß der Philips‘ Standardprüfverfahren und nach deren Abschluss wird in der Übernahmebescheinigung die Abnahme als vertragsgemäß vermerkt.
In jedem Fall sind Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Ablieferung schriftlich zu rügen. Für berechtigte Mängelrügen stellt Philips einen Rücksendeschein aus. Jedes zurückgesendete Produkt muss in seiner Originalverpackung verpackt sein.
9.2 Für Hardware Produkte gewährleistet Philips, dass sie bei Gefahrübergang der im Angebot beschrieben Beschaffenheit und der bei Lieferung beigefügten Anwenderdokumentation entsprechen. Für eigenständig lizenzierte Softwareprodukte gewährleistet Philips, dass sie bei Gefahrübergang der im Angebot beschrieben Beschaffenheit entsprechen. „Eigenständig lizenzierte Software" ist lizenzierte Software, die ohne den gleichzeitigen Verkauf eines Servers für die lizenzierte Software verkauft wird. 9.4 Für Hardware Produkte, Software und Dienstleistungen („Produkte“) verjähren Gewährleistungsansprüche 12 Monate nach Übernahme bzw. 12 Monate nach Lieferung, wenn Philips nicht die Installation übernommen hat. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen über Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 9.5 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde während der Gewährleistungsfrist einen Mangel binnen 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich rügt. Falls erforderlich, ist das Produkt oder die schadhaften Teile an eine von Philips angegebene Adresse zurückzusenden. Die schadhaften Teile gehen bei ihrem Austausch in das Eigentum von Philips über. 9.6 Liegt zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges ein Mangel vor, werden nach Wahl von Philips die Produkte in Stand gesetzt oder durch einwandfreie Produkte ersetzt. Beim Austausch von Ersatzteilen sind diese neu oder von der Leistung her gleichwertig mit neuen Ersatzteilen. 9.7 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen wegen Mängeln infolge (a) unsachgemäßer Instandhaltung, Konfiguration oder Kalibrierung durch den Kunden oder seine Vertreter; (b) Anwendung, Betrieb, Änderungen oder Instandhaltung, die nicht mit der Produktspezifikation und sonstigen schriftlichen Anweisungen von Philips übereinstimmt oder welche(r) vor dem Test zur Übernahme durchgeführt wurden; (c) Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall, Schäden (einschließlich Transportschäden), die durch den Kunden verursacht wurden; (d) unsachgemäße Vorbereitung des Standorts, einschließlich der vom Kunden verursachten Korrosion am Produkt; (e) Schäden am Produkt oder an medizinischen Daten oder anderen gespeicherten Daten, die durch eine externe Quelle (einschließlich Viren oder ähnlicher Software-Störungen) verursacht werden, die sich aus der Verbindung des Produkts mit einem Kundennetzwerk, Client-Geräten des Kunden, einem Produkt eines Dritten oder der Verwendung von Wechselmedien ergeben. 9.8 Während der Aufstellung, Montage, Gewährleistungsfrist und eines etwaigen vereinbarten Servicezeitraums muss der Kunde Philips an jedem Standort kostenlos eine gesonderte Breitband-Internet-Verbindung zur Herstellung einer Fernverbindung zum Produkt bereitstellen und für die erforderliche Infrastruktur für die Fernwartung des Produkts sorgen, indem er (a) die Installation eines von Philips genehmigten Routers (oder eines für Philips akzeptablen Routers des Kunden) für die Anbindung des Produkts an das Kunden-Netzwerk unterstützt (ein ggf. von Philips gestellter Router bleibt Eigentum von Philips und wird nur während der Gewährleistungszeit zur Verfügung gestellt); (b) einen sicheren Standort für die Hardware zum Anschluss Produkts an das Philips Remote Service Data Center (PRSDC) unterhält; (c) innerhalb des Standortnetzwerks eine freie IP-Adresse für den Anschluss des Produkts an das Kunden-Netzwerk bereithält; (d) die damit hergestellte Verbindung während des gültigen Gewährleistungs- und Servicezeitraums aufrechterhält (und die Verbindung auch nicht vorübergehend unterbricht oder deaktiviert); (e) Philips nach einer vorübergehenden Leitungsunterbrechung die Wiederherstellung der Verbindung ermöglicht. Falls der Kunde den in dieser Ziffer beschriebenen Zugang nicht bereitstellt und das Produkt (auch infolge einer vorübergehenden Leitungsunterbrechung) nicht mit dem PRSDC verbunden ist, verantwortet der Kunde Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Produkts und Verzögerungen bei der Behebung von Problemen. Daraus entstehende zusätzliche Kosten hat er zu tragen. 9.9 Die in diesen AVB und im Angebot beschriebene Gewährleistung ist die ausschließliche Gewährleistung, die Philips im Zusammenhang mit einem Produkt geben. Sie tritt ausdrücklich anstelle aller anderen Gewährleistungen, ob schriftlich, mündlich, gesetzlich, ausdrücklich oder stillschweigend. Dies betrifft auch die Freiheit von Rechten Dritter, eine ungestörte Nutzung, die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck. Stillschweigende Gewährleistungen, eine Gewähr für die Marktgängigkeit und die Eignung für einen bestimmten Zweck werden abgelehnt. Darüber hinaus gewährleistet Philips nicht, dass ein Produkt, welches eine Cloud nutzt, unterbrechungs- oder fehlerfrei ist.
9.1 Wenn im Angebot keine spezifische Gewährleistung angegeben ist, gelten die nachfolgenden Bedingungen.
9.3 Für Dienstleistungen werden mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis ausgeführt werden.
10.3 Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 10 Ansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. 9.4. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Im Fall der Verzögerung der Lieferung sind sowohl Schadensersatzansprüche als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung auch dann ausgeschlossen, wenn eine vom Kunden gesetzte Frist abgelaufen ist.
10.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Philips nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Arglist, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit einer Sache haftet.
11.1 Philips wird nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten jede Klage oder jedes Verfahren gegen den Kunden abwehren oder beilegen, das auf der Behauptung eines Dritten beruht, ein Produkt oder dessen bestimmungsgemäße Verwendung stelle eine Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter („geistigen Eigentum“) in dem Land dar, in das das Produkt von Philips geliefert wird. 11.2 Der Kunde wird Philips unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren und die zur Abwehr dieses Anspruchs erforderlichen Befugnisse, Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen. Philips hat die uneingeschränkte und ausschließliche Befugnis zur Abwehr und Beilegung eines solchen Anspruchs. Der Kunde wird kein für Philips nachteiliges Anerkenntnis abgeben und keinen Vergleich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Philips abschließen. 11.3 Falls Dritte berechtigte Ansprüche aus der Verletzung geistigen Eigentumsgeltend machen sollten und dies die Nutzung durch den Kunden einschränkt, so wird Philips nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder für den Kunden eine Lizenz erwirken, das betreffende Hard- oder Software-Produkt kostenlos entsprechend ändern, oder es durch ein nicht das geistige Eigentum verletzendes Produkt ersetzen. 11.4 Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, sofern die Verletzung dadurch verursacht wird, dass ein Produkt oder Software (a) in Übereinstimmung mit dem Design, den Spezifikationen oder den Anweisungen des Kunden geliefert wurde und die Einhaltung dieser Anweisungen Philips dazu veranlasst hat, von der üblichen Leistungserbringung abzuweichen; (b) vom Kunden oder seinen Vertragspartnern geändert wurde; (c) die vom Kunden nicht gemäß den Philips‘ Anweisungen aktualisiert wurden (z. B. Software-Updates); (d) vom Kunden oder seinen Vertragspartnern mit Geräten, Software, Methoden, Systemen oder Prozessen kombiniert werden, die nicht im Rahmen dieses Vertrags geliefert wurden, und der Anspruch des Dritten auf einer solchen Modifikation oder Kombination beruht.
Alle von Philips gelieferten Dokumente und Handbücher, einschließlich technischer Informationen in Bezug auf die Produkte, Software und deren Wartung, sind geschützte Informationen von Philips. Sie unterliegen Urheberrecht von Philips und bleiben das (geistiges) Eigentum von Philips. Als solche dürfen sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Philips nicht kopiert, vervielfältigt, übertragen oder an Dritte weitergegeben oder von diesen genutzt werden.
13.2 Der Kunde versichert, dass (a) der Kunde nicht in einem Land ansässig ist, welches einem UN-, US- oder EU-Embargo und Handelsbeschränkungen unterliegt, und (b) der Kunde nicht auf einer UN-, EU- oder US-Export- und Sanktionsliste verbotener oder eingeschränkter Parteien aufgeführt ist. 13.3 Wenn die Lieferung durch Exportvorschriften eingeschränkt oder verboten ist, oder die erforderliche Einfuhr - /Ausfuhrerlaubnis der Behörden nicht vorliegt, kann Philips seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aussetzen.
13.1 Der Kunde wird alle einschlägigen Exportkontrollvorschriften und Sanktionen, einschließlich die der UN, der EU und der USA („Exportvorschriften“), einhalten, um sicherzustellen, dass Produkte (a) weder direkt noch indirekt unter Verstoß gegen die Exportvorschriften exportiert oder re-exportiert werden; und (b) nicht für einen durch die Exportvorschriften verbotenen Zweck genutzt werden, insbesondere nicht zu militärischen Zwecken, Verletzung von Menschenrechten oder für die Verbreitung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen.
Die lizenzierte Software wird lizenziert und nicht verkauft. Alle geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Urheberrechte an der lizenzierten Software verbleiben bei Philips. Der Kunde ist berechtigt, eine einzige Sicherungskopie in maschinenlesbarer Form zur Sicherung der Nutzung zu erstellen. Philips behält sich das Recht vor, Sicherungskopien, die von Philips erstellt werden, gesondert zu berechnen. Der Kunde darf die lizenzierte Software nicht vervielfältigen, verkaufen, abtreten, übertragen oder unterlizenzieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der lizenzierten Software zu wahren und keinen Teil der lizenzierten Software an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtsvermerk von Philips oder andere Eigentumsvermerke auf allen Kopien der lizenzierten Software beizubehalten. Der Kunde darf die lizenzierte Software nicht dekompilieren, in Teile zerlegen oder zurückentwickeln (und darf dies auch keinem Dritten gestatten). 14.2 Die lizenzierte Software darf nur in Verbindung mit lizenzierten Produkten oder von Philips zertifizierten Systemen verwendet werden. 14.3 Wenn der Kunde die lizenzierte Software in irgendeiner Weise modifiziert, sind die mit der lizenzierten Software und den Produkten verbundenen Gewährleistungen ausgeschlossen. Die Installation der von Philips herausgegebenen Patches oder Updates durch den Kunden gilt nicht als Änderung. 14.4 Philips und seinen verbundenen Unternehmen steht es frei, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Feedback oder Vorschläge zur Modifizierung oder Verbesserung der lizenzierten Software zu verwenden, um die lizenzierte Software zu modifizieren oder zu verbessern, sowie solche Verbesserungen an Dritte zu lizenzieren. 14.5 In Bezug auf Lizenzen Dritter verpflichtet sich der Kunde, die für diese Lizenzen geltenden Bedingungen einzuhalten. Der Kunde entschädigt Philips für alle Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen. 14.6 Wenn der Drittlizenzgeber die Drittlizenz kündigt, ist Philips berechtigt, die Drittlizenz mit dem Kunden zu kündigen und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine Lösung zu beschaffen.
14.1 Vorbehaltlich etwaiger Nutzungsbeschränkungen im Angebot, gewährt Philips dem Kunden an der lizenzierten Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die lizenzierte Software (wie im Angebot angegeben, ob eingebettet oder eigenständig) in die lizenzierten Produkte einzubauen und gemäß der vorgesehenen Nutzung (wie im Angebot angegeben) in Übereinstimmung mit diesen AVB zu nutzen.
Hat eine der Parteien Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei, so hat sie diese Informationen vertraulich zu behandeln. Solche Informationen dürfen nur verwendet werden, wenn und soweit dies zur Durchführung der betreffenden Geschäfte erforderlich ist. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf öffentlich zugängliche Informationen und/oder Informationen, die kraft Gesetzes oder Gerichtsbeschluss offengelegt werden.
17.2 Wenn Philips durch höhere Gewalt daran gehindert wird, eine Bestellung des Kunden auszuführen oder anderweitig eine Verpflichtung aus dem Verkauf zu erfüllen, besteht seitens des Kunden dafür kein Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Schadenersatz.
17.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen, soweit diese Erfüllung durch Umstände verhindert wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, Aufstand, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskämpfen, Streiks, Epidemien, Pandemien, Cyberangriffe, terroristische Handlungen, staatliche Vorschriften und/oder ähnliche Handlungen, Embargos, Exportkontrollsanktionen oder -beschränkungen, die Nichtverfügbarkeit erforderlicher Genehmigungen, Lizenzen und/oder Zulassungen durch Philips, Verzug oder höhere Gewalt von Lieferanten oder Subunternehmern.
18.2 Wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, seine Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann, einen Konkursantrag stellt oder diesem unterliegt, einen Insolvenzverwalter bestellt hat, einem (vorübergehenden oder dauerhaften) Zahlungsverzug unterliegt oder sein Vermögen abgetreten oder eingefroren wird, kann Philips alle nicht erfüllten Verpflichtungen stornieren oder seine Leistungen aussetzen; die finanziellen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Philips bleiben jedoch in vollem Umfang bestehen. 18.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser AVB als rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder ganz oder teilweise ungültig erweisen, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Anstelle einer Bestimmung, die als rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder ganz oder teilweise ungültig angesehen wird, gilt eine Bestimmung, die die ursprüngliche Absicht dieser Verkaufsbedingungen widerspiegelt, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist, als Ersatz für diese Bestimmung. 18.4 Mitteilungen oder sonstige Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als wirksam, wenn sie persönlich übergeben oder per Kurier, Post oder E-Mail an die betreffende Partei gesandt werden. Elektronische Dokumente in Textform oder mit einfacher elektronischer Signatur erfüllen das Schriftformerfordernis. 18.5 Das Versäumnis einer Partei, zu irgendeinem Zeitpunkt die Einhaltung einer Verpflichtung zu verlangen, hat keinen Einfluss auf das Recht, deren Durchsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen. 18.6 Philips ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an ein mit ihm verbundenes Unternehmen abzutreten oder zu erneuern oder seine Forderungen ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Partei abzutreten. Der Kunde erklärt sich bereit, alle Dokumente zu unterzeichnen, die zum Abschluss der Abtretung oder Erneuerung von Philips erforderlich sind. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Philips keine seiner Rechte oder Verpflichtungen übertragen oder abtreten. 18.7 Die Verpflichtungen des Kunden hängen nicht von seinen Verpflichtungen aus anderen Verträgen oder Vereinbarungen mit Philips ab. Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder von Philips anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte auszuüben. 18.8 Diese AVB unterliegen dem Recht des Landes oder Staates, in dem die im Angebot genannte juristische Person von Philips ihren Sitz hat, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der genannten juristischen Person von Philips. Philips ist allerdings berechtigt, den Kunden vor jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
18.1 Jedes neu hergestellte Produkt kann ausgewählte wiederaufbereitete Teile enthalten, die hinsichtlich der Leistung neuen Teilen gleichwertig sind.
Ergänzend gelten jeweils Besondere Produktbedingungen für die im Angebot angegebenen Produkte. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Besonderen Produktbedingungen und den AVB gehen erstere vor.
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